Herrschaftsstruktur Ankoragahns

Nach dem ehrenvollen Tode des Imperators von Ankoragahn auf dem Schlachtfeld gegen die Orken wurde ein von ihm testamentarisch bestimmter Hoher imperialer Rat aus wichtigen Persönlichkeiten eingesetzt der die Geschicke des Imperiums und damit der Reiche Ankoragahn, Frosttal und der Mark Hagen übergeordnet lenkt.

Dem imperialen Hohen Rat untersteht das Administratum der als Verwaltungshilfe und Exekutivkraft agiert. In diesem sind Herolde, Beamte, Schreiber, Gelehrte, und andere nutzbringende Leute welche dort die Geldmittel und Güter des Imperiums nach Maßgabe des Hohen Rates verteilen und verwalten.

Die nächsten in der Herrschaftsstruktur Ankoragahns sind die Stände der Barone, Grafen und Bürgermeister. Die Städte und einige Gruppen von Dörfern unterliegen ihrer Kontrolle und sie ziehen die Steuern ein von denen sie wiederrum dem imperialen Rat Rechenschaft ablegen müssen. In Rechtsfragen unterstehen die Adeligen und Herrschaften dieses Ranges aber nur dem Hohen Rat selber.

Die letze Stufe sind die Ritter, Reichsritter und Dorfvögte welche entweder ein bis zwei Dörfer oder einen Landstrich mit vergleichbaren Einnahme-Möglichkeiten ihr Eigen nennen (Im Falle der Ritter als Lehen) und einem Lehensherren aus der Schicht der Barone und Grafen dienen. Sie ziehen Ihren Lebensunterhalt aus diesen Besitzungen und sind den Baronen, Grafen und Bürgermeistern gegenüber abgabepflichtig. Ihnen obligt auch die Verteidigung (im Falle der Dorfvögte durch Truppen der imperialen Armee) und Instandhaltung ihrer Besitzungen.

Politik

Das Imperium von Ankoragahn hat sich in den letzen Jahren gewandelt. Während das Ankoraganische Kernreich schon immer Handelsreich für Waren aller Art war, ist das kalte Frosttal nicht derart reich mit Gütern gesegnet und führt lediglich schwarzen Stahl, Pelze und harte Krieger.

Das Imperium ist ein starkes Handelsreich das sich an die Grundlagen von Recht und Ordnung hält. Religionsfreiheit besteht solange die Ziele der Religion sich nicht mit denen des Imperiums überschneiden und Verbündete werden anhand ihrer militärischen Stärke und ihrer Rechtschaffenheit ausgewählt.

Ankoragahn akzeptiert innerhalb seiner Grenzen weder Orken, Trolle, Goblins noch Dunkle Elfen, Untote jeder Art oder anderes Finstergezücht. Außerhalb Ankoragahns werden selbige Ignoriert sollten sie nach den örtlichen Gesetzen erlaubt sein und sich Feindseligkeiten gegenüber Ankoragahnern enthalten. Pakte oder Bündnisse kommen jedoch mit Finstergezücht niemals in Frage.

Reiche die um Hilfe bei Feldzügen gegen finsteres Gezücht ersuchen werden nach Kräften unterstützt, manchmal auch ohne das sie gefragt hätten. Der Hohe Rat in Karan ist der Ansicht das man eine Gefärdung durch dunkle Mächte schon bekämpfen sollte bevor sie erst ankoragahnischen Boden erreichen kann.

Konflikte und Feinde

In den Splitterfelsen südlich Ankoragahns gibt es ein Paar Orkstämme die des öfteren begleitet von Trollen und Goblins ins Kernland des Imperiums einfallen und auf ihren kruden Raubzügen Döfer und Landstriche verwüsten.

In den alten Gemäuern von Burg Schreckenstein haust nach unbestätigten Gerüchten immer noch der finstere Hagen von Schreckenstein bei dem nie ganz klar war ob er nun ein Vampir oder ein Dämon sei. Auf jeden Fall werden die Ländereien der Burg Schreckenstein seit der Reichsgründung von der imperialen Garde abgeriegelt.

Im kalten Frosttal tobt ein ausgewachsener Krieg in dem Menschen und Winterwölfe gegen die Eistrolle und Remorhaz dieses arktischen Landes kämpfen. Dieser Krieg wütet aber schon seit mehreren Generationen und begann lange vor der Gründung des Imperiums von Ankoragahn. Niemand glaubt das er in absehbarer Zeit beendet werden könnte.

Gesetzgebung im Imperium von Ankoragahn.

Die Gesetzgebung des Imperiums ist reichsübergreifend und darum als grundlegende Erweiterung zum Landesrecht zu verstehen. Das Landesrecht ist gültig es sei denn das höherwertige imperiale Recht läuft ihm zuwider.

Die Rechts- beziehungsweise Reichszonen sind derzeit die Länder Ankoragahn, Frosttal und die Kolonie Axtfels.

Das Imperiale Recht besagt folgendes:

-Das Strafrecht unterliegt bis auf spezielle Ausnahmen dem Souverän des Landes und kann von ihm nach Gutdünken festgelegt werden. Allerdings sollte er Maß und Sitte im Auge behalten und ist verpflichtet Änderungen im Reichsrecht dem Administratum sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorzulegen.

-Todesurteile sofern nötig, sind außer in Kriegszeiten immer dem Rat zur Kenntnisnahme und Genehmigung vorzulegen.

-Religion ist im Imperium freigestellt solange die Ziele und Grundsätze der Religion nicht den Grundlagen des Imperiums zuwiderlaufen. Religionen die offiziell missionieren und Gemeinden im Imperium haben müssen sich beim Administratum melden und in das Religionsverzeichnis aufnehmen lassen.

-Jegliche magische Aktivität ist der Akademie von Ankoragahn zu melden und dort nach imperialen Recht genehmigen zu lassen. Magier die ohne Genehmigung ihre Kunst ausüben werden je nach schwere und Folgen der Ausübung gemaßregelt, mindestens jedoch verwarnt und im Wiederholungsfall des Landes verwiesen.

-Die Institutionen des Rates, des Administratums und des Geheimdienstes sowie die Souveräne der Reiche unterliegen NUR der imperialen Rechtssprechung und dürfen von Landesrecht nicht belangt werden.

-Diplomatische Zusagen und Verträge welche Kräfte und Ressourcen des Imperiums betreffen können nur vom imperialen Diplomatenkorps oder genehmigten Ratsbeauftragten erteilt werden.

-Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, es ist jedem Wesen zuzumuten sich bei Betreten von imperialen Gebiet über Recht und Gesetz kundig zu machen!

-Folgende Rassen und Arten sind nach imperialen Recht unerwünscht und als Feinde zu betrachten:

Unlebende jeder Art
Orken, Goblins, Oger, Hobgoblins, Trolle
Dunkelelfen
Dunkelzwerge
Chaoswesen jeder Art
Tiermenschen

Bei Mischformen oder unklaren Kleinrassenbeständen liegt die Entscheidung beim Rat.

Das Duellrecht im Imperium von Ankoragahn

Grundsätzlich darf jedes Mitglied des Feudaladels einen anderen Feudaladeligen zum Duell fordern so es sich beleidigt fühlt. Der Geforderte muss dieses aber nur annehmen wenn er von einem gleichwertigen oder höherrangigem herausgefordert wurde, ansonsten kann er ablehnen ohne seine Ehre damit zu schmälern.

Duelle werden bis zum ersten Blute (Handschuh wird vor dem Geforderten auf den Boden geworfen), zum ersten Niederschlag (Handschuh wird vor die Brust geworfen) oder bis zum Tode (Handschuh wird ins Gesicht geworfen) gewählt. Duelle bis zum Tode benötigen außerdem noch die Genehmigung des örtlichen imperialen Landesherren und sind in Kriegszeiten völlig verboten.

Eine Dame von Stand kann ebenfalls gefordert werden, kämpft aber nicht selber sondern erwählt sich einen Kämpen aus den vorhandenen Feudaladeligen. Der Kämpe darf nur ablehnen wenn er entweder bereits einer anderen Dame dient, er verwandschaftliche Beziehungen zum Herausforderer hat, oder Mitglied eines religiösen Ritterordens ist und keine Erlaubnis seines Ordensoberhauptes einholen kann. Sollte die Dame zum kämpfenden Adel gehören darf sie selbstverständlich auch selber in die Schranken treten sofern sie dieses ausdrücklich wünscht.

Imperiale Amtsadelige wie etwa die hohen Ratsherren des Imperiums können ebenfalls gefordert werden, werden aber durch einen imperialen Duellanten vertreten da sie in den meisten Fällen keine kriegerische Ausbildung besitzen und ihr Leben im Dienste des Imperiums steht, also nicht zu ihrer eigenen Verfügung verschwendet werden darf.

Imperiale Duellanten erhalten eine Genehmigung des hohen Rates und werden für ihre Dienste von Administratum mit der nötigen Ausrüstung versorgt. Sie enstprechen JEDEM Feudaladeligem Rang als würdiger Gegner da sie im Namen der Ratsherren kämpfen und diese den höchstmöglichen Rang im Imperium außer dem des Imperators bekleiden.

Es kann von beiden Seiten bei einem Duell verlangt werden den Adelsbrief des anderen einzusehen um dessen Legitimation sicher zu sein. Alternativ genügt es auch wenn ein anderer anwesender Adeliger der einen Adelsbrief vorlegen kann bei seiner Ehre bestätigt das es sich um eine Person vom angegebenen Stand handelt. Bei Amtsadeligen erfüllt deren Berufungsurkunde den Zweck des Adelsbriefes.

Zulässige Waffen für Duelle im Imperium von Ankoragahn.

Für Feudaladelige gelten folgende Waffen als zulässig im Duell:

Armeemesser und Faustschild
Langschwert und Schild
Streitkolben und Schild
Streitaxt und Schild
Zweihändiges Schwert
Zweihändige Axt

Verstöße gegen das Duellrecht werden mit Bußgeldern oder bei schweren Vergehen mit Haftstrafen geahndet die vom örtlichen imperialen Landesherren je nach Fall festgesetzt werden.

Sonderregelungen für Frosttal:

Frosttalrer

 

Da in Frosttal kein Feudalaldel im eigentlichen Sinne existiert besteht das Recht auf einen Zweikampf für alle Mitglieder der Frosttaler Kriegerkaste. Der Zweikampf in Frosttal wird als „Blutkreis“ bezeichnet und die einzig zulässigen Waffen sind die traditionellen Jagdmesser der Kriegerkaste. Da die Regelungen beim Blutkreis eine traditionelle und kulturelle Besonderheit der Frosttaler sind und je nach Gebiet und Clan variieren werden evtll. Bestrafungen oder Sanktionen als Folge eines solchen Zweikampfes dem Reichsverweser von Frosttal überlassen.